FAQ BA-Studium
Liebe Studierende, die FAQ ist ein neues Angebot. Wir haben bereits Fragen gesammelt und werden diese nach und nach hier einstellen und beantworten.
Der Studienplan empfiehlt eine die Veranstaltungen aus Modul 4 im dritten und vierten Fachsemester zu belegen. Dies ist nicht verpflichtend. Da sowohl qualitative als auch quantitative Forschungsmethoden jedes Semesterangeboten werden, sind Sie hier in der Gestaltung ihres Studium relativ frei. Beachten Sie jedoch: bei Überbelegung von Seminaren werden diejenigen bevorzugt aufgenommen, die das Seminar in den im Studienplan vorgeschlagenen Semestern studieren.
Sowohl qualitative als auch quantitative Forschungsmethoden werden jedes Semester angeboten.
In Ausnahmefällen kann mit ausführlicher Darlegung der Gründe eine Verlängerung des Studiums genehmigt werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung des Studiums ausfüllen (https://www.fau.de/files/2015/07/Antrag-auf-Fristverl%C3%A4ngerung-der-GOP-bzw-Verl%C3%A4ngerung-des-Studiums-f%C3%BCr-Zweifachbachelor-bzw.-Masterstudieng%C3%A4nge.pdf). Fügen Sie dem Antrag Nachweise über Fachwechsel, Erwerbstätigkeit, besondere Umstände (Pflege, chronische Krankheiten etc.) bei. In einem Sprechstundentermin bei ihrer Bezugsberaterin reichen Sie die Unterlagen ein. Zusammen mit einer Stellungnahme der Beraterin werden die Unterlagen dem Studienausschuss des Departments vorgelegt, der über eine Verlängerung des Studiums entscheiden kann.
Nein. Das Seminar Praxisreflexion baut auf den Erfahrungen der Studierenden im Praktikum auf und reflektiert diese vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Theorien und Konzepte. Insofern sind die Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Mindestens die Hälfte der Praxiszeit sollte bei der Teilnahme am Seminar verstrichen sein. Als Pflichtpraktikum können Tätigkeiten (nicht zwingend Praktika) anerkannt werden, die nach Studienbeginn in einem professionell strukturierten Praxisfeld stattgefunden haben.