FAQ Bachelorarbeit
Orientieren Sie sich grob am Lehrangebot der beiden Lehrstühle. Grundsätzlich wenden Sie sich zunächst an einen der beiden Professoren am Lehrstuhl. Je nach Kapazität übernimmt entweder einer der beiden Professoren die Betreuung Ihrer Arbeit selbst oder das Thema wird an eine/n MitarbeiterIn weitergegeben, der/die dann die Betreuung übernimmt.
In Ausnahmefällen kann unter Darlegung der Gründe eine Verlängerung des Studiums beantragt werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung des Studiums ausfüllen (https://www.fau.de/files/2015/07/Antrag-auf-Fristverl%C3%A4ngerung-der-GOP-bzw-Verl%C3%A4ngerung-des-Studiums-f%C3%BCr-Zweifachbachelor-bzw.-Masterstudieng%C3%A4nge.pdf) und bei der Prüfungsbeauftragten des Instituts oder dem Prüfungsamt einreichen. Fügen Sie dem Antrag Nachweise über Fachwechsel, Erwerbstätigkeit, besondere Umstände (Pflege, chronische Krankheiten etc.) bei.
Eine ECTS-Vorgabe gibt es nicht. Es ist jedoch sinnvoll, dass der Abschluss Ihres (Fach-)Studiums in greifbarer Nähe ist.
Ja! Eine Vorlage für die sog. „Wahrheitsgemäße Erklärung“, die Sie Ihrer BA-Arbeit beilegen müssen, finden Sie hier:
Erklärung über die ordnungsgemäße Abfassung von Haus-, BA- und MA-Arbeiten (Stand Dez17)
Bitte beachten Sie, dass bei einem Verstoß gegen die Aussagen der Erklärung eine Meldung ans Prüfungsamt erfolgt!