FAQ Praktikum
Das Pflichtpraktikum soll in sechs Wochen Vollzeit oder alternativ in 240 Arbeitsstunden innerhalb eines halben Jahres abgeleistet werden.
Eine Anmeldung vorab ist nicht nötig. Sie müssen lediglich das ausgefüllte Formular über das „absolvierte Praktikum“ mit ins Seminar Praxisreflexion bringen. Dieses Formular oder die Bescheinigung über ein laufendes, aber zum größten Teil absolviertes Praktikum ist sozusagen Ihre Eintrittskarte ins Seminar. Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Seminar Praxisreflexion.
Das Pflichtpraktikum in Pädagogik muss in einem professionell strukturierten, pädagogischen Arbeitsfeld absolviert werden. Der Personalbereich kommt dementsprechend dann in Frage, wenn Sie in der Personalentwicklung oder der Aus- und Weiterbildung tätig sein können. (Personal-)Verwaltung kommt als Einsatzbereich nicht in Frage.
Das Pflichtpraktikum in Pädagogik muss in einem professionell strukturierten, pädagogischen Arbeitsfeld absolviert werden. Der Bereich der Altenpflege und -betreuung kommt dementsprechend dann in Frage, wenn Sie in der Alltagsgestaltung und sozialen Betreuung tätig sein können. Überwiegend pflegerische Tätigkeiten kommen als Einsatzbereich nicht in Frage.
Das Pflichtpraktikum in Pädagogik muss in einem professionell strukturierten, pädagogischen Arbeitsfeld absolviert werden. Der Bereich der Behindertenpflege und -betreuung kommt dementsprechend dann in Frage, wenn Sie in der Alltagsgestaltung und sozialen Betreuung tätig sein können. Überwiegend pflegerische Tätigkeiten kommen als Einsatzbereich nicht in Frage.
Dies ist zwar möglich, es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Betreuung von Kleinkindern in Krippen oder Kindergärten nicht unter die Arbeitsbereiche fällt, auf die Sie das BA-Studium in Erlangen vorbereitet. Abhängig vom Träger ist in vielen Einrichtungen der Abschluss einer Erzieherausbildung oder ein Studium der sozialen Arbeit notwendig um dauerhaft in diesem Bereich beschäftigt werden zu können. Während des Praktikums ist es grundsätzlich sinnvoll ein Tätigkeitsfeld kennen zu lernen, in dem Sie nach dem angestrebten Studienabschluss auch tätig sein können. Aus diesem Grund raten wir von einem Praktikum im Bereich der Kleinkindbetreuung ab.
Die formal vorgeschriebenen 240 Stunden Praktikum können innerhalb eines halben Jahres absolviert werden. Eine Unterbrechung oder Unterteilung des Praktikums ist also möglich und von den Gegebenheiten des Praktikums abhängig.
Nein. Das Seminar baut auf den Erfahrungen der Studierenden im Praktikum auf und reflektiert diese vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Theorien und Konzepte. Insofern sind die Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Der größte Teil der Praktikumszeit sollte bei Beginn des Seminars absolviert sein.
Nein. Das Seminar baut auf den Erfahrungen der Studierenden im Praktikum auf und reflektiert diese vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Theorien und Konzepte. Insofern sind die Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Als Pflichtpraktikum können Tätigkeiten (nicht zwingend Praktika) anerkannt werden, die nach Studienbeginn in einem professionell strukturierten, pädagogischen Praxisfeld stattgefunden haben.
Das Praktikum kann nicht auf unterschiedliche Institutionen aufgeteilt werden. Um einen ausreichenden Einblick in die Praxis einer Organisation und der in ihr tätigen Menschen zu bekommen, stellen sechs Wochen aus unserer Sicht das Minimum dar.
Ja. Das Praktikum gehört auch für Studierende, die Pädagogik als Zweitfach studieren, zum Pflichtteil des Studiums. Es gelten die allgemeinen Regeln und Anforderungen für das Praktikum
Für das Finden und die Bewerbung um einen geeigneten Praktikumsplatz sind die Studierenden selbst verantwortlich. Sollte trotz umfänglicher Bemühungen kein Platz gefunden werden, können Sie gerne das Gespräch mit der Praktikumsbeauftragten suchen.
Zusätzlich zum Pflichtpraktikum können Praktika bzw. Berufspraxis im Umfang von 5 ECTS anerkannt werden. Das entspricht mindestens 150 Arbeitsstunden. Für die Anrechnung ist ein Antrag auf Anrechnung des Praktikums als Schlüsselqualifikation, ein Praktikumsnachweis, sowie ein ca. 8-seitiger Praktikumsbericht bei der Prüfungsbeauftragten vorzulegen.
Pro Tag können nur bis zu 10 Stunden angerechnet werden, auch wenn Sie länger Bereitschaft haben.