In der Studiengängen Bachelor (BA) Master (MA) und Lehramt (LA) kann für Leistungen, die an anderen Hochschulen/Universitäten erbracht wurden, ein Antrag auf Anrechnung (https://www.fau.de/studium/im-studium/pruefungen-studienordnungen) gestellt werden. Dabei gilt folgendes Verfahren (siehe S. 2 des Antrags):
- Das Antragsformular ist vom Antragsteller den jeweiligen Beauftragten des Faches, für das eine Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und/oder Prüfungsleistungen beantragt wird, vorzulegen.
- Anschließend ist es dem Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Departments zur Stellungnahme vorzulegen und dann im Prüfungsamt abzugeben. Der zuständige Prüfungsbeauftragte erhält den Antrag und leitet ihn dann an das Prüfungsamt weiter.
Bei der Entscheidung über den Antrag wird in jedem Fall individuell geprüft, welche Pflichtveranstaltungen des jeweiligen Studienganges durch die bereits erbrachten Leistungen abgegolten sind. Diese erbrachten Leistungen müssen durch Zeugnisse, Bescheinigungen der Prüfungsämter oder Veranstaltungsleiter usw. nachgewiesen werden. Nötig ist dabei im Regelfall die Angabe der jeweiligen Leistungspunkte (ECTS) und der Note.